Rechtliches & Konformität

Klare Regeln, Belege statt Versprechen.

Jede Zeile zeigt, was die Vorschrift verlangt (mit Paragraf), was RoxPos abdeckt und was bei Ihnen bleibt.

Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land; unten steht die EU-weite Allergenregel mit Hinweisen zu Irland und dem Vereinigten Königreich.

Allergeninformation: die 14 EU-Allergene

In der EU verlangt die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 die Angabe der 14 Allergene aus Anhang II auch bei loser Ware (Art. 9 und 44); die Form regeln die Mitgliedstaaten (in Deutschland die LMIDV). In Irland muss die Information schriftlich erfolgen (S.I. 489/2014), im Vereinigten Königreich gelten dieselben 14 Allergene.

Was die Vorschrift sagtIn RoxPos
Die 14 Allergene aus Anhang II (Gluten, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Sulfite, Lupinen, Weichtiere). In RoxPos
Der Allergenkatalog von RoxPos entspricht genau diesen 14; Auswahl pro Produkt, Anzeige als Hinweis im QR-Menü in 8 Sprachen.
Die Information muss vor der Bestellung verfügbar sein (Schriftform je nach Land). In RoxPos
Im QR-Menü und optional als Allergenspalte auf der gedruckten Preisliste (PDF). Für korrekte Angaben und die Information des Personals ist der Betrieb verantwortlich.

Quellen: Regulation (EU) No 1169/2011 · FSAI — Guidance Note 28 · FSA — Allergen guidance

Häufige Fragen

Reicht das QR-Menü für die Allergeninformation?

Das hängt vom Land ab. Am sichersten ist die gedruckte Preisliste (PDF, mit Allergenspalte) zusätzlich zum QR-Menü; prüfen Sie die Vorgaben Ihrer Behörde.

Ist diese Seite eine Rechtsberatung?

Nein. Sie fasst die amtlichen Texte zusammen und zeigt, welchen Schritt RoxPos erleichtert; zu Ihren Pflichten beraten Steuerberater oder Rechtsanwalt.