Rechtliches & Konformität
Jede Zeile zeigt, was die Vorschrift verlangt (mit Paragraf), was RoxPos abdeckt und was bei Ihnen bleibt.
Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land; unten steht die EU-weite Allergenregel mit Hinweisen zu Irland und dem Vereinigten Königreich.
In der EU verlangt die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 die Angabe der 14 Allergene aus Anhang II auch bei loser Ware (Art. 9 und 44); die Form regeln die Mitgliedstaaten (in Deutschland die LMIDV). In Irland muss die Information schriftlich erfolgen (S.I. 489/2014), im Vereinigten Königreich gelten dieselben 14 Allergene.
| Was die Vorschrift sagt | In RoxPos |
|---|---|
| Die 14 Allergene aus Anhang II (Gluten, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Sulfite, Lupinen, Weichtiere). | In RoxPos Der Allergenkatalog von RoxPos entspricht genau diesen 14; Auswahl pro Produkt, Anzeige als Hinweis im QR-Menü in 8 Sprachen. |
| Die Information muss vor der Bestellung verfügbar sein (Schriftform je nach Land). | In RoxPos Im QR-Menü und optional als Allergenspalte auf der gedruckten Preisliste (PDF). Für korrekte Angaben und die Information des Personals ist der Betrieb verantwortlich. |
Quellen: Regulation (EU) No 1169/2011 · FSAI — Guidance Note 28 · FSA — Allergen guidance
Das hängt vom Land ab. Am sichersten ist die gedruckte Preisliste (PDF, mit Allergenspalte) zusätzlich zum QR-Menü; prüfen Sie die Vorgaben Ihrer Behörde.
Nein. Sie fasst die amtlichen Texte zusammen und zeigt, welchen Schritt RoxPos erleichtert; zu Ihren Pflichten beraten Steuerberater oder Rechtsanwalt.